Bei Feuchtigkeitsschäden, Rissen, Abplatzungen oder sichtbarer Bewehrung sollte eine Sanierung zeitnah erfolgen, um Folgeschäden und statische Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Eine fachgerecht ausgeführte Betoninstandsetzung hält in der Regel viele Jahre bis Jahrzehnte. Die gesetzliche Gewährleistung nach BGB beträgt fünf Jahre.
Ja. Die Art der Sanierung und das eingesetzte Material hängen von Rissart, Rissbreite und Lage des Bauteils ab. Ziel ist eine dauerhaft funktionsfähige Lösung.
Ja. Häufig betroffen sind außenliegende Bauteile wie Balkone oder Unterzüge. Diese werden abschnittsweise bearbeitet, sodass eine Nutzung des Gebäudes in der Regel weiterhin möglich ist.
Ja. Unsere Leistungen erfolgen nach den geltenden DIN-Normen, BFS-Merkblättern und Herstellerangaben. Relevante Regelwerke sind unter anderem DIN 18363 und DIN 18349 im Rahmen der VOB Teil C.
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