Betoninstandsetzung vom zertifizierten Meisterbetrieb

Fachgerechte Betoninstandsetzung und Sanierung von Betonbauteilen – dauerhaft geschützt und technisch einwandfrei ausgeführt.

Das bieten wir Ihnen

Unsere Leistungen
Schadensanalyse und fachgerechte Betoninstandsetzung
Risssanierung je nach Rissart und Beanspruchung
Verfugung von Wartungsfugen
Korrosionsschutz für freiliegende Bewehrung
Sanierung von Balkonen, Loggien und Laubengängen
Oberflächenschutzsysteme (OS-Systeme)
Tiefgaragensanierung
Reprofilierung und Betonersatz
Sanierung von Wasserfolgeschäden an Balkonunterzügen

Ihre Vorteile

Zertifizierter Meisterbetrieb

Ausführung nach geltenden DIN-Normen und technischen Regelwerken

Dauerhafte Instandsetzung statt rein optischer Reparatur

Objektbezogene Material- und Systemauswahl

Transparente Preise ohne Überraschungen

Ablauf – So arbeiten wir

Analyse & Bewertung

Wir prüfen den Zustand des Betonbauteils und analysieren Schäden wie Risse, Abplatzungen oder Feuchtigkeitseinwirkungen.

Transparentes Angebot

Sie erhalten ein klar strukturiertes Angebot mit allen notwendigen Sanierungsschritten und Materialien.

Fachgerechte Instandsetzung

Geschädigte Bereiche werden freigelegt, Bewehrungen bei Bedarf entrostet und geschützt, Fehlstellen reprofilisiert und geeignete Oberflächenschutzsysteme aufgebracht. Die Ausführung erfolgt nach den geltenden technischen Regelwerken.

Abnahme & Qualitätskontrolle

Nach Abschluss prüfen wir gemeinsam das Ergebnis und stellen eine fachgerechte Ausführung sicher.

Qualitätskontrolle

Abnahme und Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Betoninstandsetzung.
Wann ist eine Betoninstandsetzung notwendig?

Bei Feuchtigkeitsschäden, Rissen, Abplatzungen oder sichtbarer Bewehrung sollte eine Sanierung zeitnah erfolgen, um Folgeschäden und statische Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Eine fachgerecht ausgeführte Betoninstandsetzung hält in der Regel viele Jahre bis Jahrzehnte. Die gesetzliche Gewährleistung nach BGB beträgt fünf Jahre.

Ja. Die Art der Sanierung und das eingesetzte Material hängen von Rissart, Rissbreite und Lage des Bauteils ab. Ziel ist eine dauerhaft funktionsfähige Lösung.

Ja. Häufig betroffen sind außenliegende Bauteile wie Balkone oder Unterzüge. Diese werden abschnittsweise bearbeitet, sodass eine Nutzung des Gebäudes in der Regel weiterhin möglich ist.

Ja. Unsere Leistungen erfolgen nach den geltenden DIN-Normen, BFS-Merkblättern und Herstellerangaben. Relevante Regelwerke sind unter anderem DIN 18363 und DIN 18349 im Rahmen der VOB Teil C.

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